Alle von euch die mit unter 25 Jahren Arbeitnehmer geworden sind oder werden sollten mal ganz dringend dem europäischen Gerichtshof danken. Dieser hat vor kurzem nämlich beschlossen, dass auch die Jahre vor dem 25. Lebensjahr der Betriebszugehörigkeit angerechnet werden, was deutlich längere Kündigungsfristen nach sich zieht.
Eine 28-jährige hatte geklagt. Sie arbeitet seit ihrem 18. Lebensjahr in einem Essener Unternehmen und ihr wurde dann nach 10 Jahren gekündigt. Angerechnet wurden ihr dann aber laut altem Recht nur drei Jahre! Die anderen 7 waren sozusagen umsonst (mal abgesehen vom Gehalt oO). In diesem Fall hätte sie eine Kündigungsfrist von einem Monat. Viel zu wenig eigentlich um sich einen neuen Job zu suchen.
Nun aber entschied der EuGH (europäische Gerichtshof) zugunsten der jungen Dame. Ihr wird alles angerechnet, die vollen 10 Jahre. Damit hat sie eine Kündigungsfrist von 4 Monaten. 4 Monate volles Gehalt. 4 Monate sich was neues zu suchen.
Nun kann sich jeder Arbeitnehmer auf dieses Urteil berufen und ihm stehen dann auch die “neuen” Kündigungsfristen zu.
Gerade bei mir würde das einiges ausmachen. Nach altem Recht würden die nächsten 9 (!!) Jahre nicht zu meiner Betriebszugehörigkeit in Bezug auf die Kündigungsfristen zählen. So allerdings wird bereits seit Beginn meiner Ausbildungszeit im August 2009 alles gezählt. Super!
Die Kündigungsfristen hier mal im Überblick (der letzte Satz muss im Wikipedia Artikel entfernt werden. Wer erbarmt sich?)
(2) Für eine Kündigung durch den Arbeitgeber beträgt die Kündigungsfrist, wenn das Arbeitsverhältnis in dem Betrieb oder Unternehmen
- 2 Jahre bestanden hat, 1 Monat zum Ende eines Kalendermonats,
- 5 Jahre bestanden hat, 2 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 8 Jahre bestanden hat, 3 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 10 Jahre bestanden hat, 4 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 12 Jahre bestanden hat, 5 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 15 Jahre bestanden hat, 6 Monate zum Ende eines Kalendermonats,
- 20 Jahre bestanden hat, 7 Monate zum Ende eines Kalendermonats.
Bei der Berechnung der Beschäftigungsdauer werden Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen, nicht berücksichtigt. [Quelle]